von Hülskötter | Mai 12, 2016 | Event, Service

Vor gut einem Monat haben wir über die exklusive Kooperation berichtet, die Hülskötter & Partner mit der Deutschen Post AG in Sachen E-POST eingegangen sind. Für alle, die sich damit noch nicht beschäftigt haben, die wichtigsten Infos dazu in aller Kürze:
- Mit der in Advoware integrierten E-POST-Schnittstelle lässt sich die gesamte Kanzleikorrespondenz direkt aus Advoware heraus digital versenden und empfangen. Dabei steht die Verschlüsselung der Datentransportwege an oberster Stelle, was ganz im Sinne der zunehmenden digitalen, sicheren Kommunikation der Anwaltsbranche ist (Stichwort: beA!)
So, damit wären Sie auf dem aktuellen Stand. Und falls Sie noch mehr wissen wollen und Ihre Fragen aus erster Hand beantwortet haben wollen, kommt hier die gute Nachricht: Ab dem 7. Juni gehen Mitarbeiter des E-POST-Service und von Hülskötter & Partner gemeinsam auf Reisen, um bis zur Sommerpause in insgesamt sieben Städten ausführlich über die Vorzüge und Voraussetzungen der E-POST-Advoware-Allianz zu sprechen.
Im Einzelnen finden die Infoveranstaltungen an folgenden Orten statt:
7. Juni, Oberhausen
9. Juni, Münster
21. Juni, Köln
5. Juli, Frankfurt/Main
6. Juli, Leipzig
19. Juli, München
20. Juli, Stuttgart
Update: Jetzt ist auch die Agenda online, die Sie zu sehen bekommen, sobald Sie sich für das Event in Ihrer Nähe anmelden wollen. Zusammengefasst erwarten Sie als Teilnehmer folgende Themen:
- So lässt sich der juristische Workflow mithilfe der E-POST-Dienstleistung optimieren
- So profitieren Sie von Advoware 4.1 und der neuen integrierten E-Mail-E-POST-Funktion
Alle weiteren Informationen zu den E-POST-Advoware-Info-Events finden Sie auf der extra dafür eingerichteten Internetseite. Dort können Sie sich auch direkt für eines der Veranstaltungen in Ihrer Nähe anmelden.
Selbstverständlich halten wir Sie hinsichtlich weiterer Termine nach der Sommerpause auf dem Laufenden. Und über die Veranstaltungen berichten wir exklusiv. Und aus München sogar life und und in Farbe!
von Hülskötter | Apr 19, 2016 | Service, Software
[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer per Pressemeldung brandaktuell verlauten lässt, haben sich die zuständigen Institutionen und Personen bei der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf ein neues Startdatum geeignet.
Dieses ist terminiert auf den 29. September 2016 3.9.2018. Ab diesem Tag wird allen rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Deutschlang der Zugriff auf das beA gewährt. Darüber hinaus werden laut Pressemeldung auch die etwa 300.000 Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen Zugriff auf das digitale Postfach Zugriff gewährt bekommen.
Bis dahin ist noch ein ganze Menge zu tun. Dazu gehört vor allem die Beantragung der beA-Karte, die für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zwingend erforderlich ist. Diese bekommt man direkt bei der BRAK.
Doch nicht nur die formalen Bedingungen sollte eine Kanzlei erfüllen, sondern auch den gesamten Workflow der Kanzlei sollte auf ihre digitale Tauglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehört unter anderem der Einsatz einer passenden Kanzleisoftware, die das beA am besten direkt integriert.
Darüber hinaus sollte die gesamte technische Infrastruktur der Kanzlei auf einen reibungslosen Zugriff auf das beA abgestimmt sein. Auch hierbei können wir Ihnen helfen, indem wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Hardware- und Software-Ausstattung auf ihre beA-Kompatibilität überprüfen.
Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir Sie beim Umstieg auf den digitalen Rechtsverkehr mithilfe des beA bestmöglich unterstützen können. Oder Sie laden sich zunächst einmal unseren beA-Ratgeber auf Ihren Rechner, um sie damit kundig zu machen in Sachen beA.
von Hülskötter | Mrz 23, 2016 | Service, Software
Zum 1. April wird es amtlich: Ab diesem Tag muss das Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Vollstreckung von Geldforderungen verbindlich eingesetzt werden. Dies geht aus dem Bundesgesetzblatt vom 30.9.2015, Teil I, Nr. 37 hervor und ist Teil der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV).
Erlassen wurde das Ganze vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist bereits am 1.10.2015 in Kraft getreten.
Das Formular besteht aus drei Teilen: aus dem eigentlichen Vollstreckungsauftrag, aus einer Forderungsaufstellung (Anlage 1) und zahlreichen Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen des Auftrags (Anlage 2).
Damit Advoware-Kunden das zugehörige PDF-Dokument so komfortabel wie möglich nutzen können, wird es nach erfolgreicher Aktualisierung auf Advoware 4.05 innerhalb der Anwaltssoftware zur Verfügung stehen. Darüber hinaus plant die Advoweb mit dem Advoware-Update auf 4.1 eine weitere Vereinfachung. Damit können Anwender künftig eigene Anpassungen direkt in Advoware vornehmen, ohne Umweg über das PDF-Dokument.
Alle verfügbaren Infos gibt es auf der Advoweb-Seite, wo sich auch der Link zum Advoware-Update befindet. Wie sich das neue Formular richtig nutzen lässt, erfahren Sie dort übrigens auch.
von Hülskötter | Mrz 15, 2016 | Service, Software
Nicht erst seit dem erpresserischen Trojaner Locky nimmt das Thema Ransomware einen unrühmlichen Platz in der Hall of Fame der digitalen Bedrohungen ein.
Da uns dieses Thema auch in nächster Zeit beschäftigen wird, hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einen 19-seitigen Ratgeber herausgebracht, in dem die wichtigsten Bedrohungsszenarien angesprochen werden und wie man sich davor schützt. Wir haben uns die Broschüre ein wenig genauer angesehen.
Nach der einseitigen Einführung, in der unter anderem darauf hingewiesen wird, dass die rasche Verbreitung von Ransomware seit Mitte 2015 deutlich zugenommen hat, wird die aktuelle Bedrohungslage genauer beleuchtet. Dabei wird die Hauptgefahr durch E-Mails erwähnt, was auf Locky unbedingt zutrifft. Bemerkenswert an den aktuellen Angriffen ist die Tatsache, dass Deutschland im weltweiten Vergleich am häufigsten das Ziel von Trojanern ist. Daher gilt hierzulande, noch aufmerksamer als der Rest der Welt zu sein.
Das BSI zählt die häufigsten potenziellen Schäden auf
Im weiteren werden mögliche Angriffsszenerien erklärt und welche Ransomware-Varianten den größten Schaden anrichten, was laut BSI vor allem damit zu tun hat, dass viele deutsche Unternehmen das Bedrohungspotential von Locky und Konsorten immer noch zu unterschätzen scheinen. Was das konkret bedeutet, zeigt die BSI-Broschüre auf Seite 9 unter der Überschrift „Potenzielle Schäden“ auf.
Nach diesen „einleitenden“ Seiten geht es ab Seite 11 ins Eingemachte, sprich, wie man sich als Firma oder Kanzlei vor möglichen Angriffen durch Ransomware-Hacker schützen kann. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Updates sämtlicher Software-Pakete und des Betriebssystems, das Entfernen nicht benötigter Anwendungsprogramme von den Firmenrechnern, sinnvolle und sicherheitsrelevante Einstellungen von E-Mail-Programmen und -Servern, und so fort.
Die richtige Datensicherungsstrategie ist enorm wichtig
Neben diesen Anti-Ransomware-Schutzmaßnahmen zählt das BSI weitere Maßnahmen auf. Dazu gehört die richtige Datensicherungsstrategie, die Sensiblisierung der Mitarbeiter für das Thema Schadsoftware und weitergehende Schutzmechanismen wie das Unterbinden von Skripten, der Einsatz von Ressourcen-Managern und weitere Ansätze, die allerdings einiges Know-how erfordern.
Abschließend zeigt die sehr gute Broschüre des BSI, wie man sich im Schadensfall verhalten sollte. Dazu zählt vor allem die eindringliche Warnung, sich der Lösegeldforderung auf jeden Fall zu widersetzen und stattdessen die empfohlenen Sicherheitsmechanismen ernst zu nehmen. Aber auch das Erstatten einer Strafanzeige hält das BSI für angemessen, da nur so Druck auf die Erpresser ausgeübt werden kann. Wenngleich es nicht so trivial sein dürfte, die Hacker von Locky & Co. zu identifizieren und ihnen habhaft zu werden.
Kostenlose BSI-Broschüre auf Ihren PC laden
Über die Seite des BSI können Sie die kostenlose Broschüre für Ihre eigenen Zwecke auf Ihren PC laden. Falls Sie weitere Fragen zu den möglichen Sicherheitsmechanismen haben, dürfen Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
von Hülskötter | Mrz 3, 2016 | Interna, Service
Update 6.12.2018: Mit Emotet treibt gerade wieder einmal ein Trojaner sein Unwesen, der es auf die Gutgläubigkeit von Anwendern abgesehen hat. So werden E-Mails mit vermeintlich bekanntem Inhalt verschickt mit der Aufforderung, ein Word-Dokument zu laden.
Das Perfide daran: Diese E-Mails kommen scheinbar von Kollegen, Partner, Mandanten, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Nachdem Emotet einen Rechner befallen hat, wird weitere Schadsoftware aus dem Internet heruntergeladen. Außerdem wird Ihr Computer zur Trojaner-Schleuder und aus Ihrem System werden perfekt an Ihr Verhalten angepasste Mails mit Trojanern verschickt, immer mit dem Ziel: Neue Rechner infizieren.
Daher lautet unser Tipp wie immer: Halten Sie die Augen offen, installieren Sie regelmäßig die neuesten Updates (vor allem die von Microsoft) und schärfen Sie das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter und Kollegen. Und lesen Sie am besten diesen Beitrag zu Ende, denn insbesondere zum Verhalten haben wir hier wertvolle Tipps für Sie zusammengefasst. Weitere Infos zum Schutz vor Emotet und anderen Trojanern finden Sie aktuell auf der Seite von heise.de.
Seit ein paar Wochen mehren sich die Nachrichten zu bösartiger Software, die Tausende von Rechnern befallen und deren Eigentümer resp. Nutzer zu erpressen versuchen.
Dieser Trojaner nennt sich Locky, der gerade die halbe Welt in Atem zu halten scheint. Die gute Nachricht: Sie können sich vor Locky und Konsorten schützen. Und das am besten auf Basis Ihres gesunden Menschenverstands – und ein paar nützlichen Tipps.
Trojaner erpressen Geld von betroffenen Anwendern
Locky gehört zu den Ransomware-Schädlingen, die auch als Erpressungstrojaner oder Kryptotrojaner bezeichnet werden. Ihre Vorgehensweise ist recht simpel: Sobald der Trojaner auf einen PC gelangt, verschlüsselt er sämtliche Dateien, die er auf der PC-Festplatte und anderen verfügbaren Datenträgern findet. Dazu zählen auch an den Computer angeschlossene externe Festplatten und Netzlaufwerke. Sogar vor Cloud-basierten Laufwerken wie der Dropbox macht Locky nicht halt.
Sobald sämtliche Daten mithilfe des RSA AES-Algortithmus verschlüsselt wurden, wird der Benutzer aufgefordert, einen bestimmten Betrag an den Erpresser zu bezahlen, der zwischen 190 und 380 Euro liegt. Das BKA rät allerdings davon tunlichst ab, diese Erpressungsforderung zu bezahlen.
Trojaner tarnen oft sich als Office-Dokument
Das besonders Perfide an Locky (und an anderen Trojanern) ist seine Tarnung: Er schleicht sich bevorzugt via E-Mail als Word- oder Excel-Anhang auf den PC des Anwenders. Damit setzt der Hacker hinter Locky auf die Gutgläubigkeit vieler Menschen, die jeden Tag zahlreiche solcher Dokumente per E-Mail bekommen, also Rechnungen, Lieferscheine, etc. Daher lautet der wichtigste Ratschlag zur Abwehr von Locky: Seien Sie misstrauisch bei unbekannten E-Mails, die ein Anhängsel aufweisen. Derzeit sollten sogar E-Mails des BKA (Bundeskriminalamt) die Runde machen, die allerdings vom Locky-Hacker stammen.
Tägliche Datensicherung minimiert das Risiko, erpresst werden zu können
Der zweite nützliche Tipp: Nehmen Sie Ihre Datensicherung ernst. Denn wenn Sie von einem Trojaner wie Locky betroffen sein sollten, können Sie die infizierten Abschnitte auf Ihrer Festplatte löschen und mit dem gesicherten Datenbestand wiederherstellen. Dabei ist es äußerst wichtig, dass die Datensicherung regelmäßig (am besten täglich) und auf einem externen Datenträger erfolgt. Darauf hat Locky nämlich keine Zugriff.
Sorgen Sie für den richtige Anti-Viren-Schutz!
Neben diesen datentechnischen Sicherheitsmaßnahmen ist es auch wichtig, dass auf Ihren Rechnern eine Anti-Viren-Software installiert ist, die möglichst alle Schädlinge kennt und blockiert bzw. bereinigt, sollten Sie sich doch eines Tages infizieren.
Achten Sie dabei vor allem auf ein permanentes Aktualisieren der sogenannte Signaturen, die dafür sorgen, dass die Anti-Viren-Software auf dem neuesten Stand ist. Das gilt natürlich auch für Ihre PC-Systeme und die darauf installierte Software. Vor allem der Internetbrowser samt seines Flash Add-ons sollten Sie aktuell halten, da Locky auch über einen Webbrowser wie den Internet Explorer oder Firefox auf Ihren Rechnern gelangen kann.
Mit den richtigen Makroeinstellungen sorgen Sie für noch mehr Schutz
Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie die Makroeinstellungen Ihrer Office-Programme wie Word und Excel überprüfen (lassen). Denn Locky kann nur dann sein zerstörerisches Potential entfalten, wenn die darin enthaltenen Makros aktiviert werden können. Die zugehörigen Methoden können innerhalb von Word und Excel abgeschaltet werden.
Die nachfolgenden Bildschirmaussschnitte zeigen die Vorgehensweise mit Word + Excel 2007 bzw. 2016
Zur Erklärung: Der jeweilige Pfeil innerhalb des Bildes symbolisiert einen Mausklick, also an welcher Stelle des Programms Sie jeweils klicken müssen, um an das nächste Bild zu gelangen.
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Vier Schritte in Word 2007
Vier Schritte in Word 2016
Vier Schritte in Excel 2007
Vier Schritte in Excel 2016
von Hülskötter | Mrz 1, 2016 | Interna, Service

Vielleicht kennen Sie das: Sie rufen bei einer Support-Hotline an – und landen zunächst in der Warteschleife. Dann scheint man Ihnen weiterhelfen zu wollen, doch erst einmal gilt es, mithilfe der richtigen Telefontasten den passenden Support-Mitarbeiter für Ihre Anfrage zu verifizieren. Und wenn Sie dann zu einem Hotline-Mitarbeiter durchgestellt werden, weiß der womöglich noch gar nichts von Ihrem Anliegen.
Hülskötter & Partner haben ihre Support-Abläufe optimiert
Sie merken es vielleicht: Das ist schon beim Lesen kein reines Vergnügen. Damit wir bei Hülskötter & Partner künftig unsere Kunden in Sachen Support-Anfragen noch besser als bisher unterstützen können, haben wir unsere internen Abläufe und Software-Werkzeuge überarbeitet und optimiert. Herausgekommen ist ein Weg, der Ihnen und uns helfen soll, Ihre Fragen schneller beantworten zu können:
1. Sie rufen wie bisher unsere Support-Hotline unter der Nummer 025 73-93 93 170 an. Hier greift sofort die erste Verbesserung: Anstatt direkt mit einem Support-Mitarbeiter verbunden zu werden, nimmt die neu geschaffene Support-Zentrale Ihren Anruf entgegen, notiert Ihr Anliegen sowie Ihre Kundendaten und weist Ihrem „Fall“ eine Ticketnummer zu.
2. Ihre Anfrage wird an unser neues, internes Computersystem übertragen, mit all den Informationen, die Sie uns mitgeteilt haben. Dort wird Ihr „Fall“ auf Basis eines ausgeklügelten Programms an den nächsten freien Support-Mitarbeiter weitergeleitet, der sich Ihren Sachverhalt genau ansieht und bereits an dieser Stelle gegebenenfalls mithilfe unserer Wissensdatenbank versucht, die passende Lösung für Sie zu finden.
3. Mit all Ihren Informationen und einer möglichen Lösung ruft Sie der Support-Mitarbeiter zurück und bespricht mit Ihnen sämtliche Schritte, die für das Beheben des missliebigen Umstands erforderlich sind. Normalerweise nimmt das nur wenige Minuten in Anspruch, und schon können Sie weiterarbeiten, da Ihre Frage/n beantwortet werden konnte/n. Und falls nicht, kümmern wir uns mit Hochdruck um eine zufrieden stellende Lösung.
Dieser neue, angepasste Ablauf soll und wird dazu führen, dass Sie nur noch einmal anrufen müssen und wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten und lösen können. Das sorgt auf beiden Seiten für glückliche Gesichter.
Insider-Tipp: Falls Sie es noch schneller und unkomplizierter wünschen, reicht eine E-Mail an uns , und schon können wir uns Ihrer Sache annehmen. Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen zurück, im besten Fall bereits mit der passenden Antwort im Gepäck. Hierzu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Einen Ansprechpartner und dessen Telefonnummer samt Durchwahl, die installierte Advoware-Version sowie die betreffende Modulinfo und -Nummer, zusammen mit einer kurzen Problembeschreibung. Diese Informationen können Sie mithilfe der F12-Taste in Advoware abrufen (ohne der Problembeschreibung, versteht sich).
Per E-Mail oder Webseite kommen Sie noch schneller an Hilfe heran
Diese Vorgehensweise funktioniert übrigens auch mithilfe unserer Support-Webseite, auf der Sie Ihr Anliegen eintragen und uns zuschicken können. Wir melden uns dann bei Ihnen. Versprochen!
Hinweis: Dieses neu geschaffene Ticketing-System, das die Anfragen unserer Kunden registriert und verwaltet, hat übrigens einen tollen Nebeneffekt: Damit werden wir im Laufe der Zeit eine umfangreiche Liste mit den häufigsten Fragen und den dazu passenden Antworten erstellen können. Diese „FAQ“ (Frequent Answers & Questions) werden wir redaktionell betreuen und unseren Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen. Damit lassen sich häufig wiederkehrende Fragen künftig per Mausklick beantworten.