Digitalisierung und Sicherheit scheinen nicht immer Hand in Hand zu gehen. Daher ist es wichtig, die Risiken und Nebenwirkungen zu kennen. Diese Erkenntnis lassen zumindest zwei wesentliche Ereignisse der letzten zwei Wochen zu. Wie Sie Ihre eigene digitale Sicherheit besser schützen können, soll dieser Beitrag zeigen.
Wenn Hackergruppen E-Mail-Server angreifen wollen
Am 3. März 2021 kam es seitens Microsoft zu einem außerplanmäßigen Sicherheitsupdate, das vier Schwachstellen des E-Mail-Serverprodukts Microsoft Exchange schließen sollte. Die Software-Aktualisierung der E-Mail-Anwendung hatte vor allem damit zu tun, dass eine Hackergruppe namens Hafnium diesen Schritt erforderlich machte. Um den damit in Verbindung stehenden möglichen Schaden so klein wie möglich zu halten.
Bedenklich an diesem Vorfall ist die Tatsache, dass Microsoft bereits am 5. Januar 2021 von einem Sicherheitsexperten der Firma Devcore über die Sicherheitslücke im Exchange-Server in Kenntnis gesetzt wurde. Und was machte Microsoft mit dieser Erkenntnis? Nun ja, bis zum 3. März gar nichts, was dazu führte, dass laut BSI alleine in Deutschland wohl zehntausende Exchange-Server angreifbar waren/sind und IT-Admins sofort den zugehörigen Patch auf ihren Rechnern installieren sollen.
Die gute Nachricht für unsere Rechenzentrums-Kunden: Sofern Sie schon im Rechenzentrum für Juristen in der Terra Cloud sind, sind Sie vom Sicherheitsleck gar nicht betroffen, denn wir arbeiten hier komplett mit Exchange Online. Aber auch im anderen Rechenzentrum sind Sie auf der sicheren Seite, denn direkt nach Veröffentlichen des Exchange-Updates wurde dasselbe installiert und damit die Exchange-Server-Infrastruktur vor Angriffen von außen abgesichert.
Wenn Cloud-Server in Flammen aufgehen
Ziemlich exakt eine Woche nach dem Veröffentlichen des Exchange-Updates kam es zu einem weiteren maßgeblichen Zwischenfall. Die Rede ist von einem Großbrand in Straßburg, bei dem große Teile der in Straßburg stehenden Cloud-Infrastruktur des französischen Cloud Service Provider OVH in Flammen aufgingen. Genauer gesagt betrifft das ein Rechenzentrum, dass vollständig zerstört wurde von dem Großfeuer. Ein weiteres hat zumindest einen Teilschaden erlitten, zwei weitere sind wohl unbeschadet „davon gekommen“.
Der Rat von OVH an die betroffenen Kunden lautete recht trivial, den Disaster Recovery Plan zu aktivieren. Der soll dafür sorgen, dass die beim Brand zerstörten Daten von einem geografisch woanders gelagerten Datenspeicher, einem sog. georedundanten Speicher, auf die IIT-Infrastruktur der Kunden übertragen werden. Damit diese möglichst ohne größere Verzögerungen und Datenverluste weiterarbeiten können. Dieser Plan kann auch aktiviert werden, sofern Kunden ein georedundantes Backup gebucht haben. Dies ist aber insbesondere bei den „Sparfüchsen“ unter den OVH-Kunden nicht passiert. Dementsprechend lagen diese Daten nur im Rechenzentrum in Straßburg und sind unwiderbringlich in Rauch aufgegangen.
Auch hier möchten wir unsere Rechenzentrumskunden daran erinnern, dass der Cloud-Vertrag für unsere Terra Cloud-Kunden standardmäßig eine automatische Datensicherung in einem anderen sogenannten Brandabschnitt und zusätzlich eine georedundante Speicherung in einem anderen Rechenzentrum vorsieht. Falls in der Terra Cloud sich eines Tages etwas Vergleichbares wie das in Straßburg ereignen sollte, sind die Daten unserer Kunden gegen Feuer und andere Katastrophen geschützt. Tipp: Falls Sie als unser Rechenzentrumskunde ein Mehr an Datensicherheit wünschen, besteht optional die Möglichkeit, die Daten regelmäßig auf einen externen Speicher laden zu lassen. Dieser wird Ihnen dann zugesandt und Sie können die Daten bei sich in der Kanzlei oder im Banksafe lagern. Auf diesem externen Gerät erfolgt eine redundante, lokale Datensicherung in der Kanzlei, was das Wiederherstellen von Daten im Worst Case deutlich sicherer und schneller macht.
„Digital Jetzt“ will den Mittelstand sicherer und wettbewerbsfähiger machen
Sieht man sich diese und weitere Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate genauer an, fällt vor allem eines auf: Gerade der Mittelstand hinkt bei der Digitalisierung deutlich hinter größeren Unternehmen hinterher. Da dies meist monetäre Gründe hat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ Anreize schaffen, die digitale Transformation kleinerer und mittelgroßer Betriebe weiter voranzutreiben. Dazu gehören auch Anwaltskanzleien.
Wir unterstützen Sie bei der Digitalisierung Ihrer Kanzlei
Die Hülskötter Kanzleiakademie soll unseren Kund:innen helfen, ihr Wissen rund um die Kanzleianwendung advoware regelmäßig zu erneuern und aufzufrischen. Denn nahezu täglich erreichen uns Telefonanrufe und E-Mail-Anfragen, die erkennen lassen, dass die fragestellenden Anwender:in leider nicht über das notwendige Wissen verfügen, advoware bestmöglich einsetzen zu können.
Um Ihnen zu helfen, Ihr Know-how rund um advoware kontinuierlich zu verbessern, starten wir heute eine kleine Serie, mit der wir einzelne Onlinekurse genauer betrachten wollen. Dazu gehören die Basiskurse genauso wie die Vertiefungs- und Workflow-Kurse. In jedem dieser Webinarsammlungen befinden sich Kurse, die wir als besonders empfehlens- und besuchenswert erachten.
Der erste Teil dieser Kanzleiakademie-Serie beschäftigt sich mit den Basiskursen B1, B3 und B6, die ein fundamentales Basiswissen zu advoware vermitteln und sich zudem mit der Finanzbuchhaltung und der beA-Schnittstelle in advoware beschäftigen.
B1 – Basiswissen rund um die Kanzleiorganisation mit advoware
Der Basiskurs B1 umfasst insgesamt vier Teile, von denen sich jeder mit einem anderen Subthema beschäftigt. Diese vier Kapitel zeigen im Detail, wie sich Akten, Adressen, Texte und Termine mit advoware anlegen und bearbeiten lassen. Danach steht also das notwendige Grundwissen bereit, das für die rudimentäre Bedienung von advoware unbedingt erforderlich ist. Allerdings bleiben wohl weitere Fragen offen. Daher empfehlen wir, auf B1 aufbauend weitere Grundkurse zu buchen. Dazu gehört zweifelsohne der Kurs B3, der sich mit dem Thema Finanzbuchhaltung in advoware eingehend auseinandersetzt.
B3 – Finanzbuchhaltung
Das advoware-Modul „Finanzbuchhaltung“ sollten Anwaltskanzleien aus verschiedenen Gründen nutzen. Zum einen kann die eigene Buchhaltung vollständig mithilfe des FiBu-Moduls von advoware erfasst und ausgewertet werden. Das erleichtert den monatlichen Datenaustausch mit dem/r Steuerberater:in, was das Steuerberaterhonorar erheblich reduzieren kann. Darüber hinaus ist unser technischer Support bei FiBu-Fragen seitens unserer Geschäftsleitung dazu angehalten, das Beantworten dieser Fragen Ihnen in Rechnung zu stellen. Thematische Fragen sind nämlich nicht durch den Supportvertrag abgegolten. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen.
Sie sehen also, der Besuch des Basiskurses B3 bringt diverse Vorteile mit sich. Ganz abgesehen davon, dass Sie Ihr Know-how rund um das Thema Finanzbuchhaltung mit advoware verbessern können. Was Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt durchaus zum Vorteil gereichen kann.
Der Basiskurs setzt sich aus vier Teilen zusammen, die folgende Unterbereiche betrachten:
– die Grundeinstellungen der FiBu-Funktion von advoware
– Buchungen und Standardfälle mit advoware erfassen
– Buchungen, Sonderfälle & halbautomatische Kontoauszugsverarbeitung erfassen
– Listen und Auswertungen verstehen und nutzen.
B6 – Das beA in Verbindung mit advoware
Das besondere elektronische Anwaltspostfach beschäftigt uns ja schon eine ganze Weile, und immer noch ranken darum zahlreiche Fragen. Das zeigt uns auch die recht hohe Besucher:innen-Frequenz des Basiskurses B6. Und das aus gutem Grund, denn mit der beA-Schnittstelle in advoware lassen sich zahlreiche Aufgaben deutlich einfacher und bequemer erledigen als mit der webbasierten beA-Seite der BRAK. Dazu gehört die Zuordnung von Dateien zur Aktengeschichte genauso wie das Einrichten der erforderlichen Signaturkarten. Gerade letzteres ist wiederum nicht durch den Supportvertrag abgedeckt, den Sie mit uns abschließen. Daraus entstünden also wieder Zusatzkosten, die Sie alleine durch den Besuch dieses Onlinekurses vermeiden können.
Zu den wichtigsten Kursinhalten zählen:
beA-Postfach einrichten
Nachrichten erstellen und verschicken
Nachrichten empfangen und bearbeiten
Stapelverarbeitung
Vorlagen erstellen
Mahnverfahren über die beA-Schnittstelle.
Der Besuch der Hülskötter Kanzleiakademie lohnt sich
Sie sehen also: Der Besuch unseres reichhaltigen Fortbildungsangebots lohnt sich auf jeden Fall – und das unter diversen Aspekten. Um Ihnen diese Entscheidung so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen mit der Buchung der monatlichen Flatrate von netto 30 Euro den vollständigen Zugriff auf unsere Basis-, Vertiefungs- und Aktionskurse. Das Beste daran: Bis zu 10 Mitarbeiter:innen können sich so mit unserer Hilfe rund um die Uhr während dieses Monats schulen. Rechnen Sie mal: Das sind im besten Fall gerade mal 3 Euro pro Anwender:in. Günstiger bekommen Sie das nirgendwo. Die Hülskötter Kanzleiakademie per einfachem Mausklick besuchen und die gewünschten Kurse buchen.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist bei Hülskötter & Partner das höchste Gut, auch jenseits der aktuellen Coronavirus-Krise. Daher hat sich vor geraumer Zeit einer unserer beiden Geschäftsführer, nämlich Gerhard Hülskötter, im weltweiten Netz auf die Suche nach einer Lösung gemacht, mit der sich ein weitverbreitetes Leiden beheben lässt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Rückenschmerzen, die oft mit mangelnder Bewegung einher gehen.
Fündig wurde er auf der österreichischen Internetseite bossfitness.at. Dahinter verbirgt sich das Startup-Unternehmen von Sylvia Oberauer, die es sich zum Ziel gesetzt hat, mit Videoübungen für mehr Gesundheit und Zufriedenheit bei Mitarbeitern zu sorgen. Wie sie und warum sie sich das vorgenommen hat, habe ich in einem viertelstündigen Telefonat erfahren.
Frau Oberauer, wie kam die Kooperation mit Hülskötter & Partner zustande?
Sylvia Oberauer: In unserem Postfach ist eine Anfrage von Herrn Hülskötter gelandet, ganz klassisch über das Kontaktformular auf unserer Internetseite. Nach dem ersten Gespräch war relativ schnell klar, dass unser Angebot seine Anforderungen sehr gut erfüllt. So fing unsere Zusammenarbeit an.
Wie sahen denn die Hauptanforderungen von Herrn Hülskötter aus?
Grundsätzlich stand und steht die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter*innen im Vordergrund. Herr Hülskötter möchte dem vielen Sitzen und Bewegungsmangel entgegentreten und regelmäßige Bewegung in den Alltag bringen. Erinnerungen am PC/Handy zu erhalten, die jeder/m helfen, ihren/seinen Arbeitsalltag besser und fitter zu gestalten, waren dabei eine entscheidende Anforderung.
Dabei wollen und werden sie ihm künftig helfen. Was ist denn das Besondere an Ihrem Angebot?
Unser BOSS Fitness Office-Training besticht vor allem mit seiner Einfachheit und der speziell entwickelten BOSS-Methode. BOSS steht dabei für Boxing, Softyoga und Stretching. Mithilfe von einfachen Übungen und regelmäßigen Erinnerungen, die täglich automatisiert auf meinem Endgerät landen, werde ich direkt am Arbeitsplatz mit Fitnessübungen der BOSS-Methode unterstützt. Das Gute daran: Die Übungen habe ich stets bei mir, da ich mein Handy samt der BOSS FITNESS-App ja immer mit dabei habe. Der digitale Personalcoach sorgt also dafür, dass ich auf Bewegung einfach nicht mehr vergessen kann und ich nicht stundenlang ohne Pause in den PC starre.
Wie muss ich mir Ihr Angebot genau vorstellen?
Wir bieten Übungsprogramme in Form von kurzen Videos an. Unsere Kund*innen erhalten nach einer gewissen Zeit auch eine virtuelle Auszeichnung, die bescheinigt: Du bist „BOSS-Fit“. Dann kann sich jede*r Anwender*in auch ihren/seinen individuellen Trainingsplan zusammenstellen. Dies geschieht per Mausklick und erfordert nur ganz wenig Zeit. Darüber hinaus kann man sich auch jeden Tag neue, sog. Überraschungsübungen „zuschicken“ lassen, um noch mehr Abwechslung ins Programm zu bringen. Weiters steht bei uns die Prävention ganz klar im Vordergrund.
Was gefällt Ihren Kunden, und damit auch Hülskötter & Partner, an Ihrem Angebot besonders?
Das regelmäßige Feedback zeigt, dass viele Kunden vor allem die automatischen Erinnerungen via Handy- und der App am PC als wertvolle Unterstützung empfinden. Denn gerade das Bereitstellen der täglichen Übungen, ohne dass ich selbst daran zu denken habe, wissen viele BOSS Fitness-Anwender*innen sehr zu schätzen, weil es sie entlastet. Damit unterscheiden wir uns wesentlich von den zahlreichen Youtube-Fitness-Videos, wo man erst einmal gute und vertrauenswürdige Anbieter finden muss. Und an Übungen wird man auch nicht erinnert, geschweige denn kann man sich Trainingspläne zusammenstellen. Zudem sind derartige Seiten in Firmennetzwerken oft gesperrt.
Sehr positiv erwähnen unsere Kund*innen auch die Länge der Videos, die nur eine Minute dauern. Am Ende der Videos gibt es meist kleine Tipps und Hinweise, wie sich das allgemeine Wohlsein verbessern lässt, wie zum Beispiel: regelmäßig Wasser trinken, einfach mal aufstehen und ein paar Schritte gehen, oder die Übungen im Stehen auszuführen anstatt im Sitzen vor dem PC. Die Mitarbeiter*innen fühlen sich nach den Übungen besser, sie werden entspannter und haben mehr Energie.Die Rückmeldungen zeigen auch, dass sich durch die täglichen Erinnerungen die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Anwender*innen auch privat mehr bewegen.
Was können Sie denn zur Zusammenarbeit mit Hülskötter & Partner sonst noch sagen?
Das Schöne daran ist, dass Hülskötter & Partner unser erster Kunde aus Deutschland ist, was mich ganz besonders freut. Denn wir sind derzeit hauptsächlich im Raum Wien und im südlichen bzw. östlichen Teil von Österreich aktiv. Dank Digitalisierung können wir Rückenproblemen, Verspannungen und Stress auch grenzüberschreitend entgegenwirken.
Als schreibtischerprobter Schreiberling kenne ich das natürlich auch: Zu langes Sitzen ist auf Dauer nicht gut für die Haltung, für den Rücken, für die Bandscheiben. Darum habe ich schon vor Jahren gemeinsam mit meiner Physiotherapeutin ein individuelles Programm für mein Wohlbefinden und weniger Rückenprobleme entwickelt. Das hat wirklich geholfen. Ich habe bis heute keine schwerwiegenden Schmerzen, selbst beim längerem Sitzen nicht.
Dieses Phänomen kennen wir bei Hülskötter & Partner natürlich auch, denn wir alle sitzen zu viel und zu lange. Daher machte sich unsere Geschäftsführung höchstpersönlich auf die Suche nach einer probaten Lösung, die sich idealerweise in den Arbeitsalltag integrieren lässt, und nicht wie bei meinen eigenen Übungen Gymnastikmatte und 30 Minuten Zeit erfordert. Fündig wurde Gerhard Hülskötter dann auf der Seite bossfitness.at, einem auf die Rückenschulung spezialisierten Unternehmen aus Wien.
Dort sind keine Physiotherapeuten am Werk, sondern Sylvia Oberauer und ihr Team, die gemeinsam ein Ziel haben: Mithilfe geeigneter Übungen und Methoden den Rückenleiden der sitzenden Bevölkerung den Gar auszumachen. Hierfür hat Sylvia das Unternehmen BOSS FITNESS gegründet, um sich ausgiebig mit der BOSS-Methode zu beschäftigen. Herausgekommen ist ein Set an Übungen, die verschiedene Erkenntnisse in sich vereinen. Dass Boxen zum Beispiel gut zum Abreagieren ist und Yoga gut für die richtige Atmung.
Mit der BOSS-Methode zu mehr Wohlbefinden und weniger Rückenschmerzen
Das und mehr gipfelte in einem Geschäftsmodell, dass sich dieBOSS-Methode nennt und für jeden Kunden in speziellen Videoübungen mündete, die ganz einfach und schnell in rund 60 Sekunden durchgeführt werden können. Damit wird man regelmäßig an die notwendige Bewegung erinnert, und das ohne den mühseligen Gang ins Fitnessstudio oder ähnliche Einrichtungen.
Uns hat BOSS FITNESS sofort überzeugt, und bereits heute nehmen einige unserer Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen am Trainingsprogramm teil. Wie das aussieht und was es bringt, verraten wir Ihnen im nächsten Beitrag, und zwar in Form eines Interviews, das wir mit BOSS Fitness-Gründerin Sylvia Oberauer geführt haben. Seien Sie also gespannt, was da noch alles kommt.
Ach ja: Für eine erste Idee, wie Sie Ihren eigenen, sitzenden Büroalltag verbessern können, empfehlen wir die Lektüre/Ansicht der folgenden Beiträge:
„Der Datenschutz beginnt in den Köpfen, und nicht auf dem Kanzleiserver.“
Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist der DSGVO. Dieser Tag wird zeigen, welche Anwaltskanzleien dafür bereit sind – und welche nicht. Im folgenden Interview spricht der Datenschutzbeauftragte der Firma Hülskötter, Olaf Tenti, über mögliche Folgen und sagt, warum die DSGVO nicht rein technisch zu bewerten ist.
Herr Tenti, worauf müssen sich Anwaltskanzleien in Sachen DSGVO einstellen?
Olaf Tenti: Grundsätzlich müssen sich Anwaltskanzleien darauf einstellen, bis spätestens zum 25. Mai 2018 eine genaue Rechenschaft über die maschinelle Verarbeitung ihrer Daten ablegen zu können. Dabei sollten Sie sich schon heute vor Augen führen, dass künftig Bußgelder fällig werden, wenn Kanzleien keine genauen Auskünfte darüber erteilen können. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit die vorgesehenen Strafen tatsächlich verhängt werden.
Außerdem werden sich bei der Einwilligung zur personenbezogenen Datenverarbeitung einige Dinge ändern. Das betrifft zum Beispiel die Erhebung von Daten Minderjähriger, also von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Des Weiteren müssen geeignete Prozesse in Kanzleien eingeführt werden, mit deren Hilfe sie Datenauskünfte erteilen können. Ansonsten kann man konstatieren, dass die DSGVO der Datenschutz nicht neu erfindet und entsprechende Regeln und Vorschriften auch schon davor existierten. Allerdings beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass mit der Neufassung des Datenschutzes das Thema ganz neu bewertet wird. Wird es aber nicht.
Was sollten Anwaltskanzleien bis zum 25. Mai 2018 auf jeden Fall erledigt haben?
Dazu gehört auf jeden Fall ein Verzeichnis über die maschinelle Verarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus müssen eindeutige Prozesse definiert und eingeführt werden, wie Datenverluste gemeldet und Datenauskünfte erteilt werden können. Außerdem muss jede Kanzlei eine Risikofolgeabschätzung abgeben können, wie sie besonders sensible Daten verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise die sexuelle Orientierung eines Menschen, dessen Zugehörigkeit zu einer Partei oder Gewerkschaft und ähnliche Informationen.
Wie hoch schätzen Sie den vorbereitenden Aufwand in Sachen DSGVO ein?
Das hängt maßgeblich von der Größe und der Struktur einer Kanzlei ab. Angenommen, eine Anwaltskanzlei weist einen Standort auf und beschäftigt etwa 15 Mitarbeiter. Will sie in solch einem Fall die vorbereitenden DSGVO-Arbeiten alleine erledigen (also ohne die Hilfe eines Datenschutzexperten), kommt auf die Kanzleien vorbereitender Aufwand von etwa 20 Tagen zu. Dieser Zeitaufwand lässt sich mithilfe einer externen Beratung auf 5 Tage reduzieren. Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf Anwälte, die mit dem Datenschutz bisher noch gar nichts am Hut hatten.
Welche Behauptungen gehören denn in die Kategorie „DSGVO-Mythen“?
Da gibt es einige. So wird beispielsweise behauptet, dass der Datenschutz gemäß der DSGVO durch Technik neu gestaltet wird, was aber ganz und gar nicht den Tatsachen entspricht. So mussten Kanzleien schon immer nachweisen können, dass sie mithilfe geeigneter technischer Maßnahmen die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleisten können. Das betrifft auch das explizite Löschen von Daten, was ebenfalls seit langem möglich sein muss.
Welche technischen Maßnahmen sollte man in Sachen Datenspeicherung treffen?
Das ist ein so komplexes Thema, dass ich dazu keine genaue Antwort geben kann. Einen guten Ratschlag hätte ich allerdings parat: Anwaltskanzleien sollten nicht glauben, dass man sämtliche Arbeiten und Aufgaben im Rahmen der DSGVO mithilfe geeigneter Werkzeuge erledigen kann. Die DSGVO gibt nicht explizit vor, wie Daten von Datenspeichern entfernt werden müssen. Außerdem, wenn man personenbezogene Daten ordnungsgemäß speichert und davon z.B. Backups anlegt, kann man gar nicht genau sagen, wo sich diese Daten im Einzelnen befinden. Natürlich müssen Kanzleien auf Anforderung eines Betroffenen aus der jeweiligen Anwendung seine Daten löschen können. Und ich möchte es nochmals sagen: Datenschutz beginnt in den Köpfen, und nicht auf dem Kanzleiserver, auf dem die Daten gespeichert werden.
Inwieweit hilft die QM-Zertifizierung einer Kanzleiorganisation hinsichtlich der DSGVO?
Eine zertifizierte Anwaltskanzlei kann damit auf jeden Fall das Einhalten ihrer Arbeitsabläufe in Form von Prozessen nachweisen. Außerdem wird eine Kanzlei dadurch gezwungen, bestimmte Prozesse zu etablieren und zu dokumentieren, und das auf Basis einheitlicher Vorlagen. Allerdings sollte man nicht das Gefühl haben, einem Großteil der DSGVO-Anforderungen zu entsprechen, nur, weil man QM-zertifiziert ist. Aber, und das könnte für die Zertifizierung sprechen, hat man sich schon einmal mit dem Thema Prozessoptimierung eingehend beschäftigt.
Kann ein Umzug ins Rechenzentrum helfen, den DSGVO-Anforderungen besser zu entsprechen?
Sagen wir mal so: Es ist immer besser, seine IT-Landschaft in die Hände von Profis zu legen, als das ganz alleine machen zu wollen. Aber auch hier gilt: Der Umzug in ein Rechenzentrum, selbst wenn dieses zertifiziert ist, macht nur einen Bruchteil dessen aus, was die DSGVO in Sachen Datenschutz fordert. Denn im Vordergrund stehen die Anpassungen der Prozesse, und nicht so sehr der Technik. Man sollte sich also nicht von der Annahme verleiten lassen, dass mit dem Umzug ins Rechenzentrum alle Versäumnisse in Sachen Datenschutz behoben sind. Denn die finden leider immer noch zu einem Großteil in den Kanzleien statt. Und das hat in vielen Fällen nichts mit der Technik zu tun.