Update: Zugegeben, die advoware-Lizenzkosten konnten auch wir nicht für alle Zeiten stabil halten, da auch wir hin und wieder über konkurrenzfähige Preise nachdenken müssen. Was allerdings über all die Jahre unverändert geblieben ist sind die Programmpflegekosten, mit deren Hilfe wir sicher stellen können, das advoware besser und besser und besser wird. Wie das aktuell in der Version 5 aussieht, davon können Sie sich im zugehörigen Beitrag selbst überzeugen.
Sieht man sich den Verlauf der Inflationsrate der letzten zwei Jahre an, fällt vor allem eins auf: es ging auf und ab mit den Preisen. Zur Zeit liegt die Inflationsrate zwar nur zwei Prozentpunkten, aber der Anstieg April-Mai 2018 ist schon einigermaßen besorgniserregend..
Wie gut, dass das bei uns ein wenig anders läuft. Denn zu unseren Leitsätzen zählen Kontinuität und Zuverlässigkeit, und dazu stehen wir auch. Soll heißen: Selbst wenn die Preisspirale Kapriolen vollführt und alles teurer (und auch mal günstiger) wird, wir von Hülskötter & Partner wollen, dass sich unsere Kunden sicher sein können, dass unsere Produkte und Dienstleistungen preislich konstant bleiben.
Wie Sie vielleicht wissen, feiern wir dieses Jahr nicht nur unser 25-32-jähriges Bestehen, sondern sind auch seit ziemlich genau 10 17 Jahren größter Vertriebspartner der Advo-web GmbH und von deren Produkt advoware. Seit dieser Zeit bewegen sich unsere Preise auf einem konstanten Niveau: so kostete advoware für eine lange 415 Euro, heute sind es gerade einmal 495 Euro, was immer noch ein sehr guter Preis ist, angesichts des großen Leistungsumfangs. Und wer advoware mieten möchte, bitte schön: für nur 27 Euro monatlich!
Die advoware-Programmpflegekosten sind stabil, und das seit 2001
Aber, und das freut uns ganz besonders: Für die Programmpflege und das Supportentgelt müssen unsere Kunden seit 2001 nicht tiefer in die Tasche greifen: So werden für die ersten drei Arbeitsplätze monatlich 18,10 Euro fällig, für die nächsten drei 15,60 Euro und ab dem siebten PC mit advoware bezahlen Sie 13,10 Euro. Das ist ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis, was uns unsere Kunden seit Jahren mit ihrer Treue zurückzahlen.
Neue Hardware-Anschaffungen sind nur moderat erforderlich
Doch nicht nur bei unseren Preisen sind wir zurückhaltend: So wollen wir (und natürlich auch die Advo-web GmbH) dafür Sorge tragen, dass unsere Kunden nicht regelmäßig ihre Hardware erneuern müssen, nur damit advoware in all ihren Facetten vernünftig in der Kanzlei läuft. Daher sehen wir als Mindestanforderung für die Inbetriebnahme unserer Kanzleisoftware auf PC-Seite gerade mal einen Pentium 4 vor, 1 GByte Arbeitsspeicher (RAM) und schlanke 500 MByte Festplattenspeicher. Und wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfehlen wir einen Dual-Core-Rechner mit 4 GByte RAM. Selbst das ist nicht wirklich Highend-Computing, oder?!
Und, wann wechseln Sie?!