Endlich ist es soweit: das am 5. Juli verabschiedete 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde mit dem heutigen Datum (25.7.2013) von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet und tritt damit am 1. August 2013 in Kraft. Das bedeutet eine Rechtssicherheit hinsichtlich zahlreicher Gesetze, die damit reformiert und vereinfacht werden sollen.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfasst 590 Seiten, auf denen folgende Gesetze überarbeitet wurden:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
- Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus ersetzt der Gesetzentwurf die Kostenordnung (KostO) durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Zudem werden die Gebühren nach dem GKG, FamGKG, GvKostG und dem RVG erhöht. Damit will der Gesetzgeber vor allem dazu beitragen, das Kostenrecht zu vereinfachen und die Gerichte von einer immer komplexeren und aufwändigeren Kostenrechtssprechung entlasten.
Advoware berücksichtigt das neue GNotKG von Anfang an
Das Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bedeutet für unsere Kunden, dass mit dem nächsten Advoware-Update (Versionsnummer 3.30) ein neues GNotKG-Modul bereit stehen wird. Dieses Modul ermöglicht die Kostenberechnung nach § 19 GNotKG inklusive Vergleichsberechnungen nach §§ 35, 94 GNotKG und verfügt über eine völlig neue ergonomische Auslagenerfassung.
Das Besondere an dem Update: mit Advoware 3.30 stehen Ihnen zahlreiche typische Standardvorgänge in unserer Kanzleisoftware automatisch zur Verfügung. Damit können Sie beispielsweise Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, GmbH-Gründungen etc. als Musterrechnungen mit den anfallenden Gebührenpositionen sofort nutzen.
Weitere Highlights des Advoware-Updates 3.30
Neben der Integration des GNotKG-Moduls in Advoware hält das Update 3.30 weitere Besonderheiten und Verbesserungen bereit. Dazu gehören unter anderem:
- Umsetzung der Änderungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (u.a. neue Gebührentabellen mit aktualisierten Gegenstandswertstufen)
- Anhebung des Höchstwerts für die Vertretung in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der die Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf 2.000 EUR
- Umsetzung der Änderungen des Gerichtskostengesetzes GKG (neue Gerichtskostentabelle, Erhöhung der Mindestgebühr für Gerichtskosten für das Verfahren über den Antrag auf Mahnbescheid auf 32 EUR, Erhöhung der Gerichtskosten beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf 20 EUR)
- neue Pfändungstabellen § 850c ZPO
Installieren Sie Advoware 3.30 noch vor dem 1. August!
Um den Übergang von der KostO auf das neue GNotKG so einfach wie möglich zu machen, können Sie das Advoware-Update 3.30 noch vor dem 1. August auf Ihrem Server installieren. Die Advoweb GmbH wird die überarbeitete Version von Advoware im Lauf des Wochenendes 27./28.Juli rechtzeitig zum Download anbieten.
TIPP: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die Aktualisierung von Advoware problemlos verläuft, sollten Sie erst am Montag oder Dienstag das Update einspielen. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
1. Laden Sie das Adoware-Update 3.30 von der Advoweb-Downloadseite am besten direkt auf Ihren Server (also dort, wo Advoware installiert ist).
2. Führen Sie aus Advoware heraus eine Datensicherung aller Daten durch.
3. Schließen Sie alle Programme, also auch Advoware, Word, Excel, etc. und starten Sie das Update, indem Sie auf dem Server innerhalb des Windows Explorers per Doppelklick auf die EXE-Datei das Update initiieren.
4. Sobald das Update erfolgreich eingespielt wurde, können Sie Advoware wieder starten. Hierbei wird automatisch die Datenbank aktualisiert.
Sollte es während des Updates zu Unregelmäßigkeiten kommen, rufen Sie uns am besten sofort an. Denn Sie wissen ja: Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!
Falls Sie noch mehr wissen wollen zum neuen GNotGK-Modul in Advoware, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.