Lange schon wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer wieder berichtet – auch auf dem Advoblog seit Mitte 2015 in regelmäßigen Abständen. So sollte der Startschuss des beA am 1.1.2016 erfolgen, wurde dann auf den 29.9.2016 verschoben, und schließlich wurde am 27.6.2018 beschlossen, die passive Nutzungspflicht des elektronischen Postfachs für Anwältinnen und Anwälte am 3. September 2018 endgültig einzuführen.
Um dieser Pflicht nachgehen zu können, muss jeder in Deutschland zugelassene Anwalt folgende Dinge erledigen (falls das noch gar nicht oder erst in Teilen erfolgt ist):
1. Er oder sie muss eine oder mehrere beA-Karten bei der Bundesnotarkammer bestellen.
Hinweis: Bei möglichen Fragen zu den beA-Karten ist die BNotK die richtige Ansprechpartnerin. Erreichbar ist diese entweder per E-Mail (bea@bnotk.de) oder telefonisch (0800 355 01 00).
2. Es ist für die technische Grundausstattung zu sorgen. Dazu gehört neben dem passenden Rechner vor allem ein Chiplesegerät, ohne das die beA-Karte nicht genutzt werden kann. Auf dem Blog haben wir uns dazu auch schon weitreichende Gedanken gemacht.
3. Es ist eine Erstregistrierung erforderlich, mit dessen Hilfe dem beA-Konto des Anwalts oder der Anwältin eine gültige E-Mail-Adresse zugewiesen wird.
4. Die beA-Software ist auf einen Rechner zu laden und dort zu installieren. Diese ist unter anderem für das Ver- und Entschlüsseln der beA-Nachrichten zuständig. Die Software gibt es für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux.
Hinweis: Falls Probleme mit der beA-Software auftreten sollten, steht hierfür der Anwendersupport der zuständigen Firma ATOS zur Verfügung, den man entweder via E-Mail oder per Telefon von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer 030 52 0009 444 erreicht.
Hinweis II: Da die BRAK-beA-Webseite aus technischen Gründen am 1. und 2. September abgeschaltet sein wird, empfehlen wir den Download und die Installation der Software noch in diesem Monat. Andernfalls kann die passive Nutzungspflicht ab dem 3. September nicht eingehalten werden.
advoware-Anwender werden rechtzeitig über das beA-Update informiert
Selbstverständlich hat das advoware-Entwicklerteam der Advo-web GmbH bereits die notwendige Schnittstelle in advoware integriert, sodass unsere Kunden die beA-Umgebung vollständig aus der Kanzleisoftware heraus nutzen können. Was ihnen natürlich nicht erspart bleibt sind die Schritte 1 bis 5, wie weiter oben beschrieben. Sobald das beA-advoware-Update zum Download bei der Advo-web bereit steht, werden wir unsere Kunden darüber per Newsletter informieren.
Unsere Webinare helfen rund um das Thema beA
Darüber hinaus werden wir zeitnah zum 3. September passende Webinare anbieten. Diese werden alle Infos rund um das beA umfassen, aber auch von den prozessualen und materiellen Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs wird die Rede sein.
Der erste Schulungstermin ist der 12.09.2018, wobei wir am Vormittag den ersten Teil unseres beA-Webinars für Juristen anbieten, nachmittags sind dann die wichtigsten Infos für die Kanzleimitarbeiter an der Reihe. Die zweite Webinarrunde findet dann am 17.09.2018 statt, wieder zweigeteilt, Vormittags Teil 2 für Juristen und Nachmittags erneut eine Schulung rund um das Thema beA für Mitarbeiter. Weitere Schulungstermine werden wir sukzessive über die Hülskötter Kanzleiakademie veröffentlichen, deren Seminare direkt dort buchbar sind.
Hinweis: Da es sich bei den beA-Webinaren um speziell für diesen Anwendungsfall aufwendig konzipierte Onlineseminare handelt, können wir sie leider nicht im Rahmen unserer Flatrate anbieten. Pro Webinar werden daher 299 Euro (netto) für Juristen und 149 Euro (netto) für Mitarbeiter fällig, die allerdings sehr gut angelegt sind. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Webseite.
Unsere Rechenzentrumskunden haben es noch leichter
Für die Kunden unseres Rechenzentrums für Juristen folgt an dieser Stelle die gute beA-Nachricht: Für sie werden wir die beA Client Security-Software pünktlich zum 3. September installieren, sodass Sie ab dem dritten September aus dem Rechenzentrum heraus auf das Onlineportal von beA zugreifen und Nachrichten empfangen bzw. versenden können. Zeitnah nachdem das Update für advoware dann erscheint, installieren wir Ihnen ebenfalls das neue advoware Update im Rechenzentrum. Sobald dies terminiert ist, werden wir Sie selbstverständlich wieder per E-Mail-Newsletter informieren.